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PAY4 bietet folgende Bezahlverfahren an:

: lastschrift

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Die SEPA-Lastschrift

Das SEPA-Konzept

Nach der Einführung des Euros soll es im Euroland einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geben. Dieser nennt sich Single Euro Payments Area oder kurz SEPA. Der SEPA-Raum umfasst die 27 Länder der europäischen Union und zusätzlich Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz.

Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen, so dass Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen können wie in ihrem Heimatland. Es wird keinerlei Unterschiede mehr geben, ob man eine Zahlung von Frankfurt nach München oder von Frankfurt nach Stockholm leistet. Die Zahlungen sollen schnell, einheitlich und kostengünstig abgewickelt werden.

Besonders bei der SEPA Lastschrift gilt die Idee, dass es im gesamten SEPA Bereich ein einheitliches Lastschriftverfahren geben soll.

Es soll dann möglich sein, dass ein englischer Endkunde (Debitor) seine Waren und Dienstleistungen bei einem deutscher Händler (Kreditor) per Lastschrift bezahlen kann.

Aktuell gibt es zahlreiche unterschiedliche nationale Verfahren. Während es in Deutschland und Österreich das Einzugsverfahren gibt, wird in der Schweiz oder Frankreich nur das Abbuchungsverfahren angesetzt. Ebenso ist die Verbreitung und die Akzeptanz der Lastschrift-Bezahlung in den Ländern unterschiedlich. Während in Deutschland die Lastschrift das gängigste Bezahlverfahren ist, so wird z.B. in Frankreich das Lastschriftverfahren kaum verwendet.

Im Gegensatz zur SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen ist für das SEPA-Lastschriftverfahren ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zwingend erforderlich. Hier gilt es einheitliche Regeln, Fristen und Abwicklungen in entsprechenden Richtlinien festzulegen. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde im April 2007 verabschiedet und nun müssen die 31 Teilnehmerländer diese bis zum 1.11.2009 in entsprechendes nationales Recht umsetzen.

So funktioniert die SEPA Lastschrift

Im Wesentlichen ist die SEPA Lastschrift mit den bekannten Lastschriftverfahren aus Deutschland und Österreich. Der Endkunde erteilt dem Händler ein SEPA Lastschriftmandat, damit dieser von seinem Bankkonto die entsprechenden Forderungen einziehen darf. Das SEPA Lastschriftmandat wird entweder für den einmaligen Einzug erteilt oder für den wiederkehrenden Einzug von z.B. Miete oder Abo-Produkten.

Das SEPA Lastschriftmandat unterliegt strengeren Formvorschriften als dies bisher der Fall war.

Der Lastschrifteneinreicher muss sich zukünftig mit einer eindeutigen Idetifikationsnummer, die Unique Creditor Identifier (UCI). Sie ist eine europaweit einheitliche Einreichernummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Creditor Identifier kann bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Zusätzlich muss der Händler mit seiner Hausbank einen Zusatzvertrag abschließen, der die Konditionen und die Einreichung der Lastschriften regelt. Dazu wird es zukünftig eine einzelne nationale Bankverbindung ausreichend sein, um in 31 Ländern die Forderungen per Lastschrift einziehen zu können.

Das Lastschriftmandat muss in schriftlicher unterzeichneter Form dem Händler vorliegen. Der Händler muss das Formular aufheben und die Angaben bei jedem Lastschrifteinzug mit übermitteln.

sepa lastschrift
SEPA Lastschrift-Mandat im Detail

Das SEPA Lastschriftmandat gibt es in der Einmal-Variante (One-Off Payment) für den einmaligen Lastschrifteinzug oder als Dauer-Variante (Recurrent Payment) für Abo-Produkte  wie Miete, Strom- oder Telefonrechnung.

Wird ein erteiltes Lastschriftmandat länger als 18 Monate nicht genutzt, so ist das Mandat verfallen und es muss erneut bei dem Endkunden angefordert werden. Bei der Lastschrifteinreichung muss den Banken mitgeteilt werden, welche Mandat-Variante (One-Off- oder Recurrent-Payment) dem Händler vorliegt.


Neu ist bei der SEPA-Lastschrift die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums. Der Händler muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie der Bank des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Bei Erst- und Einmallastschriften sind das mindestens fünf Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.
Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsnummer, die bei Erst- und Folgelastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer (UIC) des Lastschrifteneinreichers wird damit jedes Mandat europaweit eindeutig identifiziert.

Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt sechs Wochen nach Kontobelastung. Bei einem nicht vorhandenen Mandat beträgt die Rückgabezeit bis zu einem Jahr.

Die bisher erteilten Lastschrift-Einzugsermächtigungen verlieren die Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Die Kontonummern und Bankleitzahl der Endkunden müssen auf das internationale Format mit BIC und IBAN umgestellt werden.

Das Lastschriftmandat muss in schriftlicher Form dem Händler vorliegen. Es muss in der Gestaltung und mit den zu tätigen Angaben den SEPA Vorschriften entsprechen. Davon darf z.B. beim Produktverkauf per Zeitungsanzeigen leicht abgewichen werden.

SEPA Lastschrift für den Internet-Handel und Telefon-Verkauf

Die Bezahlmethode SEPA-Lastschrift ist für das Internet-Business prädestiniert. Im Zeitalter der weltweiten Erreichbarkeit könnten Händler die Waren europaweit vertreiben und auch die entsprechenden nationalen Bezahlverfahren anbieten. Wenn ein Händler heute seine Waren per Lastschrift verkaufen möchte, muss er in jedem Land ein lokales Bankkonto eröffnen und mit der Bank ein Zusatzvertrag über die Einreichung von Lastschriften schließen.

Allerdings ist beim Verkauf per Internet die Unterzeichnung eines Lastschriftmandats ertwas problematisch. Die EU-Verordnung gestattet die Autorisierung des Lastschriftmandats zwar per digitale Signatur, jedoch dürfte die Verbreitung der digitalen Signatur im Endkundenbereich nicht sehr umfangreich sein. Die Internethändler müssten dann auf die schriftliche Form des Lastschriftmandats verzichten, riskieren dann aber die Möglichkeit einer Rücklastschrift per Widerspruch über einen Zeitraum von einem Jahr.

Noch problematischer wird es beim Verkauf per Telefon. Während beim Internetverkauf langfristig auf eine erhöhte Verbreitung der digitalen Signatur gehofft werden kann, wird dies beim Telefonverkauf nie der Fall sein. Bei Produkten wie Gewinnspieleintragservices oder Spielgemeinschaften liegt dem Händler kein schriftliches Mandat vor und eine Autorisierung per digitale Signatur ist nicht möglich.

Trotz der Attraktivität der Bezahlabwicklung in 31 europäischen Ländern per Lastschrift, ist das existierende nationale Verfahren für Anbieter im Internet oder im Telefonverkauf von Vorteil.

Für diese Anbieter ist es empfehlenswert, wenn in jedem Land ein eigenes Bankkonto für die nationale Lastschrift geführt wird. Dies kann entweder in jedem Land durch den Händler selber eröffnet werden oder über einen Payment-Dienstleisters wie Pay4 vorgenommen werden.

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der SEPA Lastschrift

  • Verwendung sowohl für Lastschriften im Inland als auch innerhalb der europäischen Teilnehmerländer
  • Durch Vereinbarung eines Fälligkeitstermins ist dem Zahlungspflichtigen der exakte Tag der Kontobelastung bekannt
  • Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsnummer, die bei Erst- und Folgelastschriften angegeben werden muss
  • Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt sechs Wochen nach Kontobelastung
  • Ohne Lastschriftmandat ist die Widerspruchsfrist ein Jahr
  • Verwendung von IBAN und BIC
  • eindeutige Identifikation des Lastschrifteinreichers anhand der UIC
  • Lastschrift-Mandat erhält die Händler vom Endkunden und nicht direkt die Bank
  • Eine nationale Bankverbindung für den Lastschrifteinzug in 31 Ländern ist ausreichend.

Bieten Sie die Bezahlung per nationaler Lastschrift in Ihrem Internet-Shop oder am Telefon an. Gerne sind wir Ihnen bei der Abwicklung behilflich, ohne dass Sie einen Firmensitz in dem jeweiligen Land eröffnen müssen.  

Alles aus einer Hand: Full Service vom Spezialisten

Online Händler, die Ihren Kunden die europäische Lastschrift anbieten wollen, können die Dienste der Pay4. Pay4 in Anspruch nehmen.

Internationalen und überseeischen Händlern bietet sich so die Chance, ihren Endkunden die jeweils verfügbaren nationalen Online Überweisung z.B. in Europa anzubieten, ohne dass sie selber die erforderlichen Kontakte aufbauen und möglicherweise in einer Fremdsprache die nötigen Gespräche führen müssten. Dadurch können Sie ohne großen Aufwand die Reichweite ihrer Angebote deutlich verlängern und so unmittelbar ihre Umsätze in den Zielmärkten mit Lastschrift ausbauen.

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