FAQ zur SEPA-Lastschrift

Demo PAY4-SEPA-Mandat:

PAY4-SEPA-Mandat starten

Sie müssen nur noch die eigene Email-Adresse eingeben, um das fertige Mandat zugeschickt zu bekommen. Alle anderen felder sind für Testzwecke bereits vorab ausgefüllt.

Es findet kein wirklicher Kauf statt. Dieser Demo-Shop dient ausschliesslich zur Veranschaulichung des Kaufvorgangs aus der Sicht des Endkunden.

 

Wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Die SEPA Lastschrift kann von jedem Europäer aus den 32 SEPA-Ländern genutzt werden.
  • Einzige Voraussetzung: Ein Bankkonto
  • Fast 600 Millionen Europäer können per SEPA-Lastschrift bezahlen
  • Perfekt geeignet für Internetbezahlung von Digitalen Gütern, Downloads, Mitgliedschaften und Warenhandel (eCommerce)
  • Ideale Bezahlverfahren für Europa und Alternative zur Kreditkarte
  • Geeignet für Einmalzahlungen und für Abo-Produkte (wiederkehrende Zahlungen)
  • Kein Rücklastschriftrisiko wg Widerspruch durch Vorlage des Mandats

Das PAY4-SEPA-Mandat

Das PAY4-SEPA-Mandat:

  • Der Endkunde "unterschreibt" im Internet das SEPA-Mandat und autorisiert die SEPA-Lastschrift
  • Einsetzbar im Internet per PC, Mobile (Smartphones wie zB. iPhone) und Tablet-PC (z.B. IPad)
  • Mandat wird an Endkunden, Endkunden-Bank, Händler-Bank und Händler übermittelt und eindeutig der Kauf legitimiert
  • Mandat wird in der Sprache des Endkunden erstellt und entsprechend dem Endkunden und seiner Bank zur Verfügung gestellt
  • automatische Umwandlung der nationalen Bankverbindung in die SEPA-Bankverbindung aus IBAN und BIC

Gläubiger ID (Identifikationsnummer) / Unique Creditor Identifier (UCI)

Die SEPA Lastschrift ist vergleichbar mit dem bekannten Lastschrift-Einzugsermächtigungsverfahren aus Deutschland, Österreich, Niederlande, Spanien oder England.

Der Endkunde erteilt dem Händler ein SEPA Lastschriftmandat, damit dieser von seinem Bankkonto die entsprechenden Forderungen einziehen darf. Das SEPA Lastschriftmandat wird entweder für den einmaligen Einzug erteilt oder für den wiederkehrenden Einzug von z.B. Miete oder Abo-Produkten.

Das SEPA Lastschriftmandat unterliegt strengeren Formvorschriften als dies bisher der Fall war.

Der Lastschrifteneinreicher muss sich zukünftig mit einer eindeutigen Idetifikationsnummer, die Unique Creditor Identifier (UCI). Sie ist eine europaweit einheitliche Einreichernummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert.

Ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen.

Diese Gläubiger-ID muss von dem Händler in dem Land beantragt werden, in dem der Händler seinen Sitz hat. Jedes Land hat dabei einen eigenen Weg, wie diese ID erstellt bzw. beantragt wird.

Die PAY4 ist seinen Händlern gerne behilflich, die jeweilige Gläubiger-ID zu beantragen.

Beantragung der Gläubiger-ID über die nationale Hausbank des Händlers

In den folgenden Ländern muss der Händler bei seiner nationalen Hausbank die Gläubiger-ID beantragen. Diese Gläubiger-ID darf auch zu einem Einzug über eine andere Bank verwendet. Eine Schweizer Firma beantragt die Gläubiger-ID z.B. der Credit Suisse (nationale Hausbank des Händlers) und kann diese Gläubiger-ID verwenden, um über eine deutsche Bank den Lastschrifteinzug vorzunehmen.

Händler mit Sitz in den folgenden Ländern beantragen die Gläubiger-ID bei der Hausbank bzw. Handelskammer:

  • Belgien
  • England
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Zypern

Berechnung der Gläubiger-ID durch die PAY4

Deutschland: Die Creditor Identifier kann für deutsche Händler bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Die Deutsche Bundesbank bezeichnet diese UCI-Nummer als Gläubiger-Identifikationsnummer und kann über diesen Link: Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt werden. Es ist eine individuelle 16-stellige alphanumerische Nummer die nach ca. 24 Stunden zur Verfügung steht.

Für die folgenden Länder kann die PAY4 die Gläubiger-ID für den Händler ermitteln:

  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Ungarn
  • Italien
  • Malta
  • Holland
  • Norwegen
  • Polen
  • Slovenien
  • Spanien

Für die restlichen Ländern der EU gibt es noch keine eindeutigen Erkentnisse. Im Zweifelsfall mit der nationalen Hausbank Kontakt aufnehmen bzw. mit der entsprechenden Landesbank.

Für Händler ausserhalb der EU besteht keine Möglichkeit selber eine Gläubiger-ID zu beantragen.

Händler z.B aus der Türkei können keine Gläubiger-ID beantragen und somit auch keine Lastschrifteinzüge in Europa vornehmen. Dies wäre nur möglich, wenn eine z.B. Tochterfirma mit Sitz in Europa die entsprechende Gläubiger-ID beantragt.

Die PAY4 ist seinen Händlern gerne behilflich, die jeweilige Gläubiger-ID zu beantragen.

Schriftliche SEPA-Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)

Bei einem schriftlichen Vertrag, muss das Lastschriftmandat in schriftlicher unterzeichneter Form dem Händler vorliegen. Der Händler muss das Formular aufheben und die Angaben bei jedem Lastschrifteinzug mit übermitteln.

SEPA-Lastschrift-Mandat
SEPA Lastschrift-Mandat im Detail

Das SEPA Lastschriftmandat gibt es in der Einmal-Variante (One-Off Payment) für den einmaligen Lastschrifteinzug oder als Dauer-Variante (Recurrent Payment) für Abo-Produkte  wie Miete, Strom- oder Telefonrechnung.

Wird ein erteiltes Lastschriftmandat länger als 18 Monate nicht genutzt, so ist das Mandat verfallen und es muss erneut bei dem Endkunden angefordert werden. Bei der Lastschrifteinreichung muss den Banken mitgeteilt werden, welche Mandat-Variante (One-Off- oder Recurrent-Payment) dem Händler vorliegt.

Das Lastschriftmandat muss in schriftlicher Form dem Händler vorliegen. Es muss in der Gestaltung und mit den zu tätigen Angaben den SEPA Vorschriften entsprechen. Davon darf z.B. beim Produktverkauf per Zeitungsanzeigen leicht abgewichen werden.

Das PAY4-SEPA-Mandat erfüllt die rechtlichen Vorgaben. Wenn der Endkunde auf der Internetseite bezahlt, so wird ein entsprechendes SEPA-Mandat erstellt, welche den entsprechenden Stellen (Händler-Bank, Endkunden-Bank) vorgelegt wird.

Zahlungs-AVIS

Jede SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen per Avis vor ab angekündigt werden.

Neu ist bei der SEPA-Lastschrift die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums. Der Händler muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie der Bank des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt.

Bei Erst- und Einmallastschriften sind das mindestens fünf Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.

  • Erstmalige Lastschriften müssen fünf Tage bei der Bank des Endkunden (Zahlstelle) vorliegen. Bei Folgeeinreichungen (zB bei Abo-Produkten) ist die Vorlaufzeit mindestens zwei Tage vor Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
  • Bei einmaligen Lastschriften beträgt die Vorlauffrist fünf Tage

Diese Fristen können auch nicht verkürzt werden.

Der Händler übergibt bei der Bestellung die Buchungsdaten an die PAY4. Die PAY4 leitet die Zahldaten über die Händler-Bank an die Endkunden-Bank weiter. Die belastung auf dem Konto des Endkunden erfolgt erst 5 Banktage später!

Dieser Avis könnte theoretisch seitens der Endkunden-Bank auf dem Kontoauszug des Endkunden umgehend dargestellt werden. In der Praxis machen die Banken von dieser Möglichkeit kein Gebrauch.

SEPA Lastschrift für den Internet-Handel

Die Bezahlmethode SEPA-Lastschrift ist für das Internet-Business prädestiniert. Deutsche Händler können Waren und Diensleistungen per Lastschrift z.B. an österreichische Endkunden verkaufen, ohne extra ein Bankkonto in Österreich zu eröffnen.

Im Zeitalter der weltweiten Erreichbarkeit könnten Internet-Händler die Waren europaweit vertreiben und auch die entsprechenden nationalen Bezahlverfahren anbieten.

Wollte ein Internet-Händler früher seine Waren & Dienstleistungen ausserhalb von Deutschland per Lastschrift verkaufen, dann musste in jedem Land ein lokales Bankkonto eröffnen werden.

Seit dem 1. November 2010 kann die Bezahlung per Lastschrift europaweit angeboten werden.

Es empfieht sich aber, dass zu Beginn die Bezahlung per Lastschrift in den Ländern angeboten wird, bei denen das Lastschriftverfahren bereits bekannt ist.

Absolut unproblematisch und sehr zu empfehlen sind die Länder:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Spanien
  • Niederlande
  • Italien

Bei den anderen europäischen Ländern ist das Lastschriftverfahren bisher nicht so bekannt und muss erst einmal "erlernt" werden.

Hier sollte auf der entsprechenden Internetseite das Lastschriftverfahren für den Endkunden etwas ausführlicher erklärt werden und die Angst genommen werden, dass mit den Kontendaten etwas unrechtmäßiges gemacht wird.

Ein Nachteil für den Internet-Händler besteht darin, dass der Endkunde die Möglichkeit besitzt, eine Lastschrift innerhalb von 13 Monaten zurück zu buchen, wenn keine schriftliche Einzugsermächtigung (Mandat) vorliegt.

Dieser Nachteil wird durch das PAY4-SEPA Mandat umgangen. Es kann ein vom Endkunden eigenhändig unterschriebenes SEPA-Mandat zweifelsfrei vorgelegt werden und somit eine Rücklastschrift wg. fehlendem Mandat oder Widerspruch ausgeschlossen werden.

SEPA Lastschrift für Digitale Güter, Mitgliedschaften, Downloads

Die SEPA-Lastschrift ist ideal für Waren & Dienstleistungen, welche über das Internet vertrieben werden.

Gerade bei diesen Produkten erfolgt die Auslieferung der Leistungen direkt über das Internet und muss nicht über Logistik-Anbieter versendet werden.

Nach der Übersetzung der Seite kann mit der SEPA-Lastschrift allen Einwohnern von Europa die Bezahlung angeboten werden.

Nach der Unterschrift auf dem PAY4-SEPA-Mandat kann der Mitgliederbereich genutzt werden, die Software downgeloadet werden oder das Spiel beginnen.

Vorteile der SEPA-Lastschrift

Auch wenn es weiterhin ein Rückbelastungsrisiko bei der SEPA-Lastschrift gibt, so eröffnen sich besonders für den Internet-Handel enorme Potentiale.

Ein Händler muss nicht mehr die nationalen Bezahlverfahren in jedem europäischen Land berücksichtigen. es reicht ein Bezahlverfahren für Ganz-Europa.

Die deutschsprachige Singlebörse kann seine Dienste in Deutschland, Österreich und der Schweiz abrechnen und auch im europäischen Ausland lebende Deutsche bedienen.

Ein Schweizer Skiverleih kann seinen französischen Endkunden problemlos die Reservierung von Skiausrüstungen anbieten oder die spanische Finca kann von einem Belgier per SEPA-Lastschrift bezahlt werden.

PAY4 der SEPA-Experte

Die PAY4 bietet in Kombination mit europäischen Banken die SEPA-Lastschrift an. Sprechen Sie uns an, um an den Vorteilen der SEPA-Lastschrift für Ihr Internet-Geschäft zu partizipieren.

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