SEPA LastschriftDie europäische Lastschrift / Sepa Direct Debit (SDD) / Europa-Lastschriftwww.onlineueberweisung.de,www.sepa-lastschrift.com,www.carte-bleue.de |
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PAY4 bietet folgende Bezahlverfahren an: |
SEPA-LastschriftWichtigsten Fakten im Überblick:
Das SEPA-KonzeptNach der Einführung des Euros soll es im Euroland einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geben. Dieser nennt sich Single Euro Payments Area oder kurz SEPA. Der SEPA-Raum umfasst die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Nicht zur SEPA gehören z.B.: Jersey, Guernsey, Isle of Man, Faröer-Inseln, Grönland, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegovina, Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien. Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen, so dass Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen können wie in ihrem Heimatland. Es wird keinerlei Unterschiede mehr geben, ob man eine Zahlung von Frankfurt nach München oder von Frankfurt nach Stockholm leistet. Die Zahlungen sollen schnell, einheitlich und kostengünstig abgewickelt werden. Besonders bei der SEPA Lastschrift gilt die Idee, dass es im gesamten SEPA Bereich ein einheitliches Lastschriftverfahren geben soll. Es soll dann möglich sein, dass ein englischer Endkunde (Debitor) seine Waren und Dienstleistungen bei einem deutscher Händler (Kreditor) per Lastschrift bezahlen kann. Aktuell gibt es zahlreiche unterschiedliche nationale Verfahren. Während es in Deutschland und Österreich das Einzugsverfahren gibt, wird in der Schweiz oder Frankreich nur das Abbuchungsverfahren angesetzt. Ebenso ist die Verbreitung und die Akzeptanz der Lastschrift-Bezahlung in den Ländern unterschiedlich. Während in Deutschland die Lastschrift das gängigste Bezahlverfahren ist, so wird z.B. in Frankreich das Lastschriftverfahren kaum verwendet. Im Gegensatz zur SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen ist für das SEPA-Lastschriftverfahren ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zwingend erforderlich. Hier gilt es einheitliche Regeln, Fristen und Abwicklungen in entsprechenden Richtlinien festzulegen. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde im April 2007 verabschiedet und die 31 Teilnehmerländer haben dies bis zum 1.11.2009 in entsprechendes nationales Recht umgesetzt. Nach der rechtlichen Umsetzung erfolgt die Umsetzung bei den Banken. Bis zum November 2010 mussten alle Banken für eine technische Umsetzung sorgen. Man unterscheidet dabei in die aktive und in die passive SEPA-Lastschrift-fähigkeit. Aktiv bedeutet, dass die Bank des Händlers in der Lage ist, SEPA-Lastschriften zu verarbeiten und in das Bankensystem zu übergeben. Passive SEPA-Lastschrift-fähigkeit bedeutet, dass die Banken des Endkunden in der Lage ist, um eine SEPA-Lastschrift zu verarbeiten und das Bankkonto des Endkunden zu belasten. Die PAY4 arbeitet mit mehrern Banken zusammen, um den SEPA-Lastschrifteinzug für die Händler vorzunehmen und bei den entsprechenden Banken einzureichen. Bei deutschen und österreichischen Endkunden funktioniert die SEPA-Lastschrift bereits anstandslos. In Frankreich kann aktuell (Stand Oktober 2010) nur bei Endkunden gebucht werden, die ein Bankkonto bei der Genossenschaftsbank Credit Mutuel, Citibank und CIC Bank haben. Dies entspricht ca. 20% des französischen Marktes. Aber die restlichen französischen Banken dürften bis zum Jahreswechsel ebenfalls die SEPA-Lastschrift unterstützen. In den europäischen Ländern, in den es bisher ein nationales Lastschriftverfahren auf Basis der Einzugsermächtigung gab, ist die SEPA-Lastschrift heute bereits zu 100% einsetzbar. Absolut unbedenklich ist der Lastschrifteinzug für die Länder: Deutschland, Österreich, Spanien und Niederlande. In einer Übergangsfrist von ca. 1-2 Jahren wird das nationale und das europäische Lastschriftverfahren parallel angeboten. Danach wird es nur noch das europäische Lastschriftverfahren zur Anwendung kommen. Gläubiger ID (Identifikationsnummer) / Unique Creditor Identifier (UCI)Im Wesentlichen ist die SEPA Lastschrift mit den bekannten Lastschriftverfahren aus Deutschland und Österreich. Der Endkunde erteilt dem Händler ein SEPA Lastschriftmandat, damit dieser von seinem Bankkonto die entsprechenden Forderungen einziehen darf. Das SEPA Lastschriftmandat wird entweder für den einmaligen Einzug erteilt oder für den wiederkehrenden Einzug von z.B. Miete oder Abo-Produkten. Das SEPA Lastschriftmandat unterliegt strengeren Formvorschriften als dies bisher der Fall war. Der Lastschrifteneinreicher muss sich zukünftig mit einer eindeutigen Idetifikationsnummer, die Unique Creditor Identifier (UCI). Sie ist eine europaweit einheitliche Einreichernummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Diese Gläubiger-ID muss von dem Händler in dem Land beantragt werden, in dem der Händler seinen Sitz hat. Jedes Land hat dabei einen eigenen Weg, wie diese ID erstellt bzw. beantragt wird. Die PAY4 ist seinen Händlern gerne behilflich, die jeweilige Gläubiger-ID zu beantragen. Beantragung der Gläubiger-ID über die nationale Hausbank des Händlers In den folgenden Ländern muss der Händler bei seiner nationalen Hausbank die Gläubiger-ID beantragen. Diese Gläubiger-ID darf auch zu einem Einzug über eine andere Bank verwendet. Eine Schweizer Firma beantragt die Gläubiger-ID z.B. der Credit Suisse (nationale Hausbank des Händlers) und kann diese Gläubiger-ID verwenden, um über eine deutsche Bank den Lastschrifteinzug vorzunehmen. Händler mit Sitz in den folgenden Ländern beantragen die Gläubiger-ID bei der Hausbank bzw. Handelskammer:
Berechnung der Gläubiger-ID durch die PAY4 Deutschland: Die Creditor Identifier kann für deutsche Händler bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Für die folgenden Länder kann die PAY4 die Gläubiger-ID für den Händler ermitteln:
Für die restlichen Ländern der EU gibt es noch keine eindeutigen Erkentnisse. Im Zweifelsfall mit der nationalen Hausbank Kontakt aufnehmen bzw. mit der entsprechenden Landesbank. Für Händler ausserhalb der EU besteht keine Möglichkeit selber eine Gläubiger-ID zu beantragen. Händler z.B aus der Türkei können keine Gläubiger-ID beantragen und somit auch keine Lastschrifteinzüge in Europa vornehmen. Dies wäre nur möglich, wenn eine z.B. Tochterfirma mit Sitz in Europa die entsprechende Gläubiger-ID beantragt. Schriftliche SEPA-EinzugsermächtigungBei einem schriftlichen Vertrag, muss das Lastschriftmandat in schriftlicher unterzeichneter Form dem Händler vorliegen. Der Händler muss das Formular aufheben und die Angaben bei jedem Lastschrifteinzug mit übermitteln.
SEPA Lastschrift-Mandat im Detail Das SEPA Lastschriftmandat gibt es in der Einmal-Variante (One-Off Payment) für den einmaligen Lastschrifteinzug oder als Dauer-Variante (Recurrent Payment) für Abo-Produkte wie Miete, Strom- oder Telefonrechnung. Wird ein erteiltes Lastschriftmandat länger als 18 Monate nicht genutzt, so ist das Mandat verfallen und es muss erneut bei dem Endkunden angefordert werden. Bei der Lastschrifteinreichung muss den Banken mitgeteilt werden, welche Mandat-Variante (One-Off- oder Recurrent-Payment) dem Händler vorliegt. Das Lastschriftmandat muss in schriftlicher Form dem Händler vorliegen. Es muss in der Gestaltung und mit den zu tätigen Angaben den SEPA Vorschriften entsprechen. Davon darf z.B. beim Produktverkauf per Zeitungsanzeigen leicht abgewichen werden. Zahlungs-AVISJede SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen per Avis vor ab angekündigt werden. Neu ist bei der SEPA-Lastschrift die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums. Der Händler muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie der Bank des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Bei Erst- und Einmallastschriften sind das mindestens fünf Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.
Diese Fristen können auch nicht verkürzt werden. Der Händler übergibt 8 Banktage, bevor die Belastung auf dem Konto des Endkunden erfolgen soll, die Buchungsdaten an den Zahlungsdienstleister. Die PAY4 koordiniert dann die optimale Einreichung von Ersteinzug und Folgeeinzug, um die Belastung dann genau zum 1. des Monats vornehmen zu können. Dieser Avis könnte theoretisch seitens der Endkunden-Bank auf dem Kontoauszug des Endkunden bereits dargestellt werden. In der Praxis machen die Banken von dieser Möglichkeit kein Gebrauch. Soll also z.B. der Lastschrifteinzug bei dem Endkunden am 01. eines Monats erfolgen, so müssen die Buchungsdaten spätestens am 20. des Vormonats übergeben sein. Bankverbindung im IBAN / BIC FormatFür die SEPA-Lastschrift müssen die Angaben über die jeweiligen nationalen Bankverbindungen in ein einheitliches Format gebracht werden. DIeses einheitliche Format in Europa ist IBAN (Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl). DIese Angaben erhält man bei seiner Hausbank und wird in der Regel bereits auf dem Kontoauszug angegeben. Die internationale Bankverbindung kann man sich aber auch errechnen lassen. Dafür gibt es entsprechende Webseiten im Internet wie z.B.; der IBAN-Rechner Allerdings haben die meisten Endkunden die internationale Bankverbindung nicht gerade parat, wenn im Internet oder am Telefon eine Bestellung aufgegeben wird. In diesem Fall ist der Zahlungdsienstleister behilflich und rechnet die nationale Bankverbindung im Hintergrund in das internationale IBAN/BIC-Format um. Die Umrechnung der nationalen Bankverbindung in die SEPA-Bankverbindung mit IBAN und BIC wird von der PAY4 vorgenommen. So kann der Händler auf der nationalen Webseite wie gewohnt die dem Endkunden bekannte Bankverbindung abfragen. Die Umrechnung wird automatisiert vorgenommen und die Zahlungsabwicklung kann reibungslos erfolgen. SEPA Lastschrift für den Internet-HandelDie Bezahlmethode SEPA-Lastschrift ist für das Internet-Business prädestiniert. Deutsche Händler können Waren und Diensleistungen per Lastschrift z.B. an österreichische Endkunden verkaufen, ohne extra ein Bankkonto in Österreich zu eröffnen. Im Zeitalter der weltweiten Erreichbarkeit könnten Internet-Händler die Waren europaweit vertreiben und auch die entsprechenden nationalen Bezahlverfahren anbieten. Wollte ein Internet-Händler früher seine Waren & Dienstleistungen ausserhalb von Deutschland per Lastschrift verkaufen, dann musste in jedem Land ein lokales Bankkonto eröffnen werden. Seit dem 1. November 2010 kann die Bezahlung per Lastschrift europaweit angeboten werden. Es empfieht sich aber, dass zu Beginn die Bezahlung per Lastschrift in den Ländern angeboten wird, bei denen das Lastschriftverfahren bereits bekannt ist. Absolut unproblematisch und sehr zu empfehlen sind die Länder:
Bei den anderen europäischen Ländern ist das Lastschriftverfahren bisher nicht so bekannt und muss erst einmal "erlernt" werden. Hier sollte auf der entsprechenden Internetseite das Lastschriftverfahren für den Endkunden etwas ausführlicher erklärt werden und die Angst genommen werden, dass mit den Kontendaten etwas unrechtmäßiges gemacht wird. Ein Nachteil für den Internet-Händler besteht darin, dass der Endkunde die Möglichkeit besitzt, eine Lastschrift innerhalb von 13 Monaten zurück zu buchen, wenn keine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Die fehlende schriftliche Einzugsermächtigung ist beim Internetverkauf leider unumgänglich. Aus diesem Grund kann eine Authorisierung per elektronischer Unterschrift das Rückbelastungsrisiko auf 8 Wochen reduzieren. Eine elektronische Signatur können allerdings nur Endkunden vornehmen, welche über einen neuen Personalausweis (Ausgabe seit dem 01. November 2010) verfügen. Dieses Risiko der Internet-Händler gab es aber auch bereits bei dem alten Lastschriftverfahren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass der Kaufvorgang (Mail-Opt-In und IP-Adressen speichern) entsprechend dokumentiert wird, um bei etwaigen Rücklastschriften auf dem zivilrechtichem Wege die Forderung eingetrieben werden kann. Ein weiterer Nachteil der SEPA-Lastschrift ist der 5tägige Avis beim Internet Handel. Nach der Bestellung auf der Internetseite erfolgt erst 5 Banktage später die Belastung auf dem Konto des Endkunden. Sollte auf dem Bankkonto keine ausreichende Deckung bestehen, so wird der Händler nach ca. einer Woche erst darüber informiert. Theoretisch müsste aus Sicherheitsgründen der Händler eine Woche mit der Auslieferung warten. Riskiert in der Zwischenzeit aber eine Verärgerung bei dem Kunden mit einem entsprechenden Kaufrücktritt und einer Rücklastschrift wg Widerspruch. Empfehlenswert ist der Einsatz von entsprechenden Bonitätsprüfungen und den Versand der Ware VOR Belastung auf dem Endkunden-Konto. SEPA Lastschrift für den Verkauf per CallCenter (Telefonverkauf)Beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen per Telefon verhält es sich analog zum Verkauf per Internet. Auch beim Telefonverkauf besteht das Rückbelastungsrisiko von 13 Monaten, wenn kein schriftliches Mandat vorgelegt werden kann. Beim Outbound-Verkauf von Lotto-Spielgemeinschaften, Gewinnspiel-Eintragservices, Zeitschriften oder sonstige Mitgliedschaften, sollten die Vertragsbestätigung und die fernmündliche Einzugsermächtigung aufgezeichnet werden. Dies empfiehlt sich ebenso bei Inbound-Dienstleistungen wie Astrologie- und Erotikberatungen oder beim Verkauf von Teleshopping-Produkten. Wenn es dann zu einer Rückbelastung kommen, so kann der Verkauf und die fernmündliche Einzugsermächtigung dokumentiert werden und zivilrechtlich bzw per Inkasso die Forderung eingezogen werden, falls die Bank eine Rücklastschrift durchführt. Vorteile der SEPA-Lastschrift für Internet und Telefon-HandelAuch wenn es weiterhin ein Rückbelastungsrisiko bei der SEPA-Lastschrift gibt, so eröffnen sich besonders für den Internet-Handel und dem Telefon-Handel enorme Potentiale. Deutsche Händler können Lotto-Spielgemeinschaften in Österreich, Frankreich oder Holland anbieten. Eine deutschsprachige Singlebörse kann seine Dienste in Deutschland, Österreich und der Schweiz abrechnen und auch die Deutschen im europäischen Ausland bedienen. Ein Schweizer Skiverleih kann seinen französischen Endkunden problemlos die Reservierung von Skiausrüstungen anbieten oder die spanische Finca kann von einem Belgier per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Aber auch beim klassischen Versandhandel per Internet bieten sich neue Möglichkeiten. Der Verkauf von Waren nach Frankreich aus Deutschland kann per Lastschrift abgerechnet werden und kann parallel zu Carte Bleue angeboten werden. Die SEPA-Lastschrift eröffnet neue Märkte. Alles aus einer Hand: Full Service vom SpezialistenDie PAY4 bietet in Kombination mit europäischen Banken die SEPA-Lastschrift an. Sprechen Sie uns an, um an den Vorteilen der SEPA-Lastschrift für Ihr Geschäft zu partizipieren.
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